Meldepflichtige Waffen

Die Schützen Magden unterstützen dich als Vereinsmitglied beim Prozess für den Erwerb einer meldepflichtigen Waffe für das sportliche Schiessen.

Nachweise nach einer bestimmten Zeit musst du hier im Gegensatz zu den verbotenen Waffen nicht bringen.

 

Falls du noch nicht Mitglied bei uns bist, beantragen hier einfach eine Aktiv A Mitgliedschaft, was dich aktuell CHF 130.- pro Jahr kostet. 

 

Im 300m Schiessport gelten die folgenden Waffen als meldepflichtig:

  • Standardgewehr
  • Karabiner

Bewilligunspflichtige Waffen gibt es im 300m Schiessport nicht mehr. Von den Varianten mit kleiner Magazinkapazität raten wir ab. Einerseits muss ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn ihr doch ein grösseres Magazin verwenden wollt. Andererseits gilt der gemeinsame Transport, wenn also jemand ein grosses Magazin in eurem Auto mitführt, müssen alle mitgeführten Waffen vom entsprechenden Typ die Ausnahmebwilligung haben. Der initiale Aufwand für die Ausnahembewilligung ist der gleiche wie bei der bewilligungspflichtigen Waffe.