Verbotene Waffen
Der Erwerb von verbotenen Waffen wurde 2019 massiv erschwert. Neu gibt es zwei Möglichkeiten solche Waffen zu werben.
- Eine Ausnahmebwilligung für das sportliche Schiessen
- Eine Ausnahmebewilligung als Sammler oder anderer achtenswerter Gründe
Für die erste Variante gibt es zwei Möglichkeiten den geforderten Nachweis zu erbringen.
- Eine Vereinsmitgliedschaft in einem Schützenverein
- Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessen
Die Schützen Magden unterstützen dich bei diesem Prozess, insofern du an einer Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiessen interessiert bist.
Wir erstellen dir alle geforderten Nachweise und reiche diese fristgerecht ein, du musst dich um nichts kümmern in dieser Angelegenheit.
Dein Part ist eine Mitgliedschaft bei uns als Aktiv A Mitglied zu beantragen, was dich aktuell CHF 130.- pro Jahr kostet.
Diese ist solange erforderlich wie du den Nachweis erbringen musst, was aktuell 10 Jahre sind.
Im 300m Schiessport gelten die folgenden Waffen als verboten:
- Sturmgwehr 57 mit hoher Magazinkapazität (mehr als 10 Schuss)
- Sturmgewehr 90 mit hoher Magazinkapazität (mehr als 10 Schuss)
Die Gewehre wären mit einem 10 Schuss Magazin einfach bewilligungspflichtige Waffen, jedoch raten wir dringend davon ab. Einerseits muss dadurch ein erneuter Antrag gestellt werden, wenn ihr doch ein grösseres Magazin verwenden wollt. Andererseits gilt der gemeinsame Transport, wenn also jemand ein grosses Magazin in eurem Auto mitführt, müssen alle mitgeführten Waffen vom entsprechenden Typ die Ausnahmebwilligung haben. Der initiale Aufwand für die Ausnahembewilligung ist der gleiche wie bei der bewilligungspflichtigen Waffe.